Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Führt eine Warnpflichtverletzung nur zur teilweisen Unbrauchbarkeit eines Werks, so entfällt der Werklohnanspruch nur soweit, als er sich auf den unbrauchbaren Teil bezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134177Im RIS seit
03.01.2023Zuletzt aktualisiert am
03.01.2023