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41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und MelderechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status einer Asylberechtigten betreffend eine minderjährige Staatsangehörige Afghanistans; mangelhafte Auseinandersetzung mit der Situation der (de facto) verwaisten Beschwerdeführerin und aktuellen LänderberichtenRechtssatz
Die Auseinandersetzung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) mit der spezifischen Situation der Beschwerdeführerin erschöpft sich (im Wesentlichen) in der Feststellung, dass die künftigen Entwicklungen noch nicht absehbar und die Ankündigungen von Taliban-Vertretern vage und nicht vertrauenswürdig seien, aber eine systematische Unterdrückung von Frauen wie zur Zeit der ersten Taliban-Herrschaft noch nicht erkannt werden könne. Im Übrigen verweist das BVwG bloß darauf, dass sich die Beschwerdeführerin noch in einem anpassungsfähigen Alter befinde und die Verinnerlichung einer "westlichen" Lebensweise daher nicht angenommen werde könne.
Damit lässt das angefochtene Erkenntnis jedoch keine ausreichende Berücksichtigung der spezifischen Situation der in Österreich geborenen und aufgewachsenen minderjährigen Beschwerdeführerin, die zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits eine elementarpädagogische Einrichtung besucht hat und de facto verwaist nach Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban zurückkehren würde, erkennen. Insbesondere lässt das BVwG sowohl einschlägige Länderberichte außer Acht, denen zu entnehmen ist, dass Mädchen in Afghanistan der Zugang zu Bildung verwehrt sein kann, als auch die zu dieser asylrelevanten Frage ergangene Rechtsprechung des VfGH.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Kinder, Ermittlungsverfahren, EntscheidungsbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E3887.2021Zuletzt aktualisiert am
23.12.2022