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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde einer GmbH mangels Legitimation; Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit infolge amtswegiger Löschung aus dem Firmenbuch wegen VermögenslosigkeitRechtssatz
Nach der - auch im vorliegenden Verfahren maßgeblichen - Rsp des OGH führt (nur) die Vollbeendigung einer Gesellschaft zum Verlust der Rechtspersönlichkeit und damit der Parteifähigkeit. Eine Vollbeendigung einer Gesellschaft tritt ein, wenn neben der Löschung im Firmenbuch auch die materiell-rechtliche Voraussetzung der Vermögenslosigkeit gegeben ist. Bis zum Beweis des Gegenteiles ist jedoch davon auszugehen, dass die Kapitalgesellschaft nach der Löschung vermögenslos ist.
Die Beschwerde enthält kein Vorbingen, wonach die (ehemalige) *** GmbH nicht vermögenslos sei; auch aus dem Firmenbuch ergibt sich dies nicht. Die (ehemalige) *** GmbH ist sohin vollbeendet und hat ihre Rechts- und Parteifähigkeit verloren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Rechtspersönlichkeit, Gesellschaftsrecht, Betriebsvermögen, Glücksspiel, Strafe (Verwaltungsstrafrecht), Entscheidungsverkündung, Verhandlung mündlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1718.2022Zuletzt aktualisiert am
22.12.2022