Norm
PVG §9 Abs1 litoSchlagworte
Errichtung und Umbau von Amtsgebäuden; BildschirmarbeitsplätzeRechtssatz
Zur Neumöblierung, auf die mangels baulicher Maßnahmen § 9 Abs. 1 lit. o PVG zwar nicht Anwendung findet, ist zur Rechtslage aber explizit auf § 9 Abs. 5 PVG zu verweisen, der dem DA in Verbindung mit § 2 Abs. 2 lit. g PVG für Bildschirmarbeitsplätze nicht nur betreffend die Arbeitsmittel und die Beleuchtung, sondern auch hinsichtlich der sonstigen Anforderungen an den Arbeitsraum und dessen Einrichtungsgegenstände (Möblierung) eine Einvernehmenskompetenz iSd § 10 PVG einräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:B6.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
21.12.2022