Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Diensteinteilung; Einvernehmen; SofortmaßnahmenRechtssatz
Von der Änderung der Diensteinteilung betreffend den verminderten Dienstbetrieb im Betriebsbereich der Justizanstalt im September 2022 waren, wie bereits erwähnt, mehrere – insgesamt 9 – Bedienstete betroffen, weshalb darüber das Einvernehmen mit dem DA herzustellen gewesen wäre. Dennoch hat der DL in dieser Angelegenheit die Herstellung des Einvernehmens nach § 9 Abs. 2 lit. b PVG iSd § 10 PVG mit dem DA verabsäumt. Dies stellt aus den genannten Gründen eine Verletzung des PVG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:B7.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
21.12.2022