Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Diensteinteilung; EinvernehmenRechtssatz
Da nach den zwingenden Vorgaben des PVG bei Erstellung oder Änderung der Diensteinteilung immer dann, wenn diese einen längeren Zeitraum oder mehrere Bedienstete betrifft, das Einvernehmen iSd § 10 PVG herzustellen ist, hätte der DL vor Anordnung des verminderten Dienstbetriebs vom 5. September 2022 bis inklusive 16. September 2022 im Betriebsbereich der Justizanstalt mit seiner Dienstverfügung vom 17. August 2022 den DA entsprechend einzubinden gehabt, weil von dieser Verfügung mehrere (= mehr als 2) Bedienstete, nämlich eine jeweils wechselnde Zahl von insgesamt 9 Bediensteten betroffen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:B7.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
21.12.2022