TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/5 L525 2184712-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 05.12.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten