TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/7 W260 2256662-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 07.12.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten