Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.12.2022Norm
StVO 1960 §9 Abs2Rechtssatz
Ein Fahrzeuglenker darf bei Annäherung an einen Schutzweg, solange der Fußgänger ungehindert und ungefährdet ist, weiterfahren. Der Lenker eines Fahrzeuges hat nur solche Fußgänger auf dem Schutzweg zu berücksichtigen, die den in seiner Fahrtrichtung liegenden Straßenteil benützen oder sich ihm nähern. Dies gilt nicht nur für Schutzwege, bei denen Fahrbahnen über eine Verkehrsinsel gequert werden.
Schlagworte
Straßenverkehrsordnung, Schutzweg, Verpflichtung zum AnhaltenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2022:LVwG.1.185.2022.R9Zuletzt aktualisiert am
16.12.2022