TE Bvwg Erkenntnis 2022/9/14 I417 1438631-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 14.09.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten