RS Lvwg 2022/3/15 VGW-151/086/204/2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.03.2022

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §24 Abs1
NAG 2005 §24 Abs2
NAG 2005 §41a Abs9
NAG 2005 §44a
AsylG 2005 §56 Abs1

Rechtssatz

Die besondere Erteilungsvoraussetzung des § 41a Abs. 9 Z 1 NAG ist dahingehend auszulegen, dass der Fremde im Zeitpunkt der Antragstellung für einen Zeitraum von zwölf Monaten über eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß §§ 55 Abs. 1 oder 56 Abs. 1 AsylG 2005 verfügen muss. Es ist sohin erforderlich, dass die Antragstellung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der „Aufenthaltsberechtigung plus“ erfolgt.

Schlagworte

Rot-Weiß-Rot – Karte plus; Aufenthaltsberechtigung plus; Verlängerungsverfahren; Zeitpunkt der Antragstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.151.086.204.2022

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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