Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.03.2022Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §24 Abs1Rechtssatz
Die besondere Erteilungsvoraussetzung des § 41a Abs. 9 Z 1 NAG ist dahingehend auszulegen, dass der Fremde im Zeitpunkt der Antragstellung für einen Zeitraum von zwölf Monaten über eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß §§ 55 Abs. 1 oder 56 Abs. 1 AsylG 2005 verfügen muss. Es ist sohin erforderlich, dass die Antragstellung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der „Aufenthaltsberechtigung plus“ erfolgt.
Schlagworte
Rot-Weiß-Rot – Karte plus; Aufenthaltsberechtigung plus; Verlängerungsverfahren; Zeitpunkt der AntragstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.151.086.204.2022Zuletzt aktualisiert am
15.12.2022