Norm
AZG §19d Abs4Rechtssatz
Bei der Berechnung des Betriebspensionsanspruchs stellt die Beschränkung auf das Grundgehalt unter Vernachlässigung regelmäßig geleisteter Mehrstunden eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134166Im RIS seit
15.12.2022Zuletzt aktualisiert am
15.12.2022