TE Bvwg Erkenntnis 2022/11/4 W142 2132473-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.11.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten