Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z13, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags gegen die COVID-19-HochinzidienzgebietsV der BH ScheibbsRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der "Hochinzidenzgebietsverordnung betreffend den Bezirk Scheibbs" der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 08.04.2021, GZSBA5-I-2040/089) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. §43a Abs3 EpidemieG 1950 ist hinreichend bestimmt. Die Ausnahmebestimmung des §3 Abs1 Z6 der angefochtenen Verordnung schloss auch die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen von Landtagsausschüssen ein (die Einschränkung auf "öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper" bezog sich schon nach dem Verordnungstext nur auf die - zuhörende - "Öffentlichkeit").
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Ablehnung, VfGH / Individualantrag, LandtagEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V137.2021Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022