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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags gegen eine COVID-19-MaßnahmenV betreffend das Betreten von Schipisten in TirolRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (des "§2 'Betreten von Schipisten' der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 12.02.2021 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol" idF LGBl 25/2021) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die angefochtene Verordnungsbestimmung konnte im Hinblick auf die von zu erwartenden Menschenansammlungen auf Schipisten im Umkreis von Seilbahnein- und -ausstiegen prognostizierbaren epidemiologischen Gefahren auf §4 Abs1 Z1 COVID-19-MG gestützt werden und musste bei der Abgrenzung des erfassten Personenkreises nicht auf seltene oder hypothetische Konstellationen Rücksicht nehmen. Angesichts der überregionalen Attraktivität des Schi- und Snowboardsports war der Landeshauptmann von Tirol auch nicht gehalten, auf die Erkrankungsfälle im jeweiligen Bezirk abzustellen. §7 Abs2 COVID-19-MG ist hinreichend bestimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Ablehnung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V72.2021Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022