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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z6Rechtssatz
(Negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können auch vorliegen, bevor Mieteinnahmen erzielt werden, selbst wenn die Erzielung von Mieteinnahmen gänzlich ausbleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150017.J06Im RIS seit
09.12.2022Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022