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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z6Rechtssatz
Der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 2 Abs. 3 Z 6 EStG 1988 bestehen nach Abs. 4 Z 2 EStG 1988 im Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Auch negative Ergebnisse (Verluste, Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen) stellen Einkünfte dar (vgl. VwGH 21.6.1963, 2179/61).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150017.J01Im RIS seit
09.12.2022Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022