TE Lvwg Erkenntnis 2019/11/25 E B02/09/2019.001/027

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.11.2019
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten