TE Bvwg Erkenntnis 2022/11/16 W122 2241815-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.11.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten