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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines – aus Anlass eines erstinstanzlich noch nicht abgeschlossenen Verlassenschaftsverfahrens – Parteiantrags mangels Vorliegens einer erstinstanzlichen EntscheidungRechtssatz
Da im Verlassenschaftsverfahren noch keine von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedene Rechtssache iSd Art140 Abs1 Z1 litd B-VG vorliegt, ist der Antrag bereits aus diesem Grund zurückzuweisen, ohne dass auf das Vorliegen der weiteren Prozessvoraussetzungen eingegangen werden müsste.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Legitimation, ZivilrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G244.2022Zuletzt aktualisiert am
06.12.2022