Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/15/0099 B 23. Jänner 2020 RS 2Stammrechtssatz
Es ist bei im Ausland lebenden Personen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufgabe des Abgabepflichtigen, Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130079.L01Im RIS seit
05.12.2022Zuletzt aktualisiert am
05.12.2022