RS OGH 2022/10/25 2Ob157/22k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2022
beobachten
merken

Rechtssatz

Behörden dürfen lediglich um Übermittlung einer Urkunde an das Gericht ersucht werden, wenn die Partei die unmittelbare Ausfolgung nicht erreicht und dies in ihrem Antrag behauptet und bescheinigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Urkundenvorlage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134153

Im RIS seit

05.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten