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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung des Antrags eines afghanischen Staatsangehörigen betreffend den Status eines subsidiär Schutzberechtigten wegen entschiedener Sache mangels Auseinandersetzung mit der extrem volatilen SicherheitslageRechtssatz
Auf Grund der im Zeitpunkt seiner Entscheidung (02.07.2021) verfügbaren Länderinformationen, insbesondere des Länderinformationsblattes vom 11.06.2021, war für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erkennbar, dass auf Grund der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan die Gefahr einer das ganze Land betreffenden kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Taliban und Regierungstruppen und damit eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen Konfliktes für Angehörige der Zivilbevölkerung gegeben war. So wird etwa in diesem Länderinformationsblatt nicht nur von einer vielfach befürchteten massiven Verschlechterung der Sicherheitslage im Falle des Abzuges internationaler Truppen berichtet, sondern auch darüber, dass sich die Sicherheitslage nach dem Truppenabzug tatsächlich stetig verschlechtert habe.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, res iudicata, Entscheidungsbegründung, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E2529.2021Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022