RS Vwgh 2022/10/14 Ra 2021/03/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.2022
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Index

21/01 Handelsrecht
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGBG 1998 §3 Z7
UGB §425

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/03/0108 E 19. April 2012 VwSlg 18387 A/2012 RS 4

Stammrechtssatz

Die Lösung der Frage, ob bei Überlassung eines Fahrzeuges samt Lenker ein Frachtvertrag oder ein gemischter Vertrag, zusammengesetzt aus Fahrzeugmiete und Arbeitnehmerüberlassung (Lohnfuhrvertrag), vorliegt, ist mitunter schwierig und wird nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt (Hinweis Urteil des OGH vom 17. November 1987, 4 Ob 592/87, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030133.L03

Im RIS seit

01.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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