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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
AVG §56Rechtssatz
In einem Rückersatzverfahren ist eine "rückwirkende Kostenbeitragsvorschreibung", mit der ein am seinerzeitigen Einkommen orientierter Betrag und nicht ein auf die nunmehrigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Hilfeempfängers abzustellender Rückersatz vorgeschrieben wird, nicht zulässig (vgl. VwGH 15.11.2000, 98/03/0114, 0119; VwGH 28.5.2019, Ro 2019/10/0002).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021100090.L02Im RIS seit
01.12.2022Zuletzt aktualisiert am
01.12.2022