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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/10/0129 E 27. März 2019 RS 1Stammrechtssatz
Für die Frage des nachträglichen Kostenersatzes aus verwertbarem Vermögen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Entscheidung maßgeblich, zumal es nicht um den Abspruch geht, was zu einem bestimmten Zeitpunkt (etwa jenem der Erlassung des verwaltungsbehördlichen Bescheides) oder in einem bestimmten Zeitraum rechtens war, sondern um die aktuelle Begründung einer Zahlungsverpflichtung des Mindestsicherungsbeziehers (vgl. VwGH 28.2.2018, Ra 2016/10/0055).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021100090.L01Im RIS seit
01.12.2022Zuletzt aktualisiert am
01.12.2022