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L8200 BauordnungNorm
B-VG Art139 Abs1 Z4, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Verordnung einer Niederösterreichischen Gemeinde betreffend die Unzulässigkeit der Teilung von GrundstückenRechtssatz
Das Vorbringen der antragstellenden Parteien lässt die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der Wortfolge "[...] und die Teilung von Grundstücken nicht zulässig [...]" in §3 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pressbaum vom 30.06.2020) vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH zur Zulässigkeit von Bausperren als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass der Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, zumal sich die angefochtene Wortfolge auf §10 NÖ BauO 2014 bezieht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Ablehnung, BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V241.2021Zuletzt aktualisiert am
28.11.2022