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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffend die Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und DruckformenherstellernRechtssatz
Das Antragsvorbringen lässt die behauptete Gesetzwidrigkeit (der Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der das Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern festgesetzt wird, BGBl II 322/2021) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass der Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat: Der Verordnungsgeber hat die ihm eingeräumte Ermächtigung nicht überschritten und die Höhe des Lehrlingseinkommens nach Maßgabe des §26 Abs3 Arbeitsverfassungsgesetz festgesetzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsrecht, VfGH / Individualantrag, Lehrlingsentschädigung, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V174.2022Zuletzt aktualisiert am
28.11.2022