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L2200 LandesbediensteteNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzLeitsatz
Abweisung eines Antrags des OGH gegen §190 Abs5 Stmk Landes-Dienst- und Besoldungsrecht idF LGBl 2007/30 und die Wortfolge "§256 Vorrückungsstichtag" in §280 Abs1 Stmk L-DBR idF LGBl 2003/29 betreffend die beschränkte Anrechnung von Vordienstzeiten mangels InländerdiskriminierungRechtssatz
Diese Rechtssache entspricht vor dem Hintergrund des Anlassfalles, der Bedenken des OGH und der im Wesentlichen gleichlautenden Rechtslage in allen entscheidungswesentlichen Belangen der E v 01.07.2022, G17/2022. Auch der vorliegende Antrag erweist sich daher zwar als zulässig, jedoch im Hinblick auf die vom OGH vorgebrachte Inländerdiskriminierung als unbegründet.
Schlagworte
Dienstrecht, EU-Recht, Inländerdiskriminierung, Rechtspolitik, Verweisung, lex specialis, VfGH / Gerichtsantrag, Vorrückungsstichtag, BezügeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G59.2022Zuletzt aktualisiert am
28.11.2022