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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §331 Abs1Rechtssatz
Bei einem (erst nach Zuschlagserteilung möglichen) Antrag auf Feststellung einer Vergaberechtswidrigkeit kommt es darauf an, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (an einen anderen Bieter) ein Interesse am Vertragsabschluss hatte und ihm durch die Nichterteilung des Zuschlags ein Schaden entstanden ist (vgl. etwa VwGH 26.9.2005, 2005/04/0021, und VwGH 8.9.2021, Ra 2019/04/0079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040046.L01Im RIS seit
24.11.2022Zuletzt aktualisiert am
28.11.2022