RS Vwgh 2022/10/21 Ra 2019/04/0046

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Veröffentlicht am 21.10.2022
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Bei einem (erst nach Zuschlagserteilung möglichen) Antrag auf Feststellung einer Vergaberechtswidrigkeit kommt es darauf an, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (an einen anderen Bieter) ein Interesse am Vertragsabschluss hatte und ihm durch die Nichterteilung des Zuschlags ein Schaden entstanden ist (vgl. etwa VwGH 26.9.2005, 2005/04/0021, und VwGH 8.9.2021, Ra 2019/04/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040046.L01

Im RIS seit

24.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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