Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Minderheit; Akzeptanz von gesetzmäßigen Mehrheitsbeschlüssen; Grundsätze der Interessenvertretung; weiter Entscheidungsspielraum; WillkürRechtssatz
Gleiches gilt zu Beschwerdepunkt V des Antrags, der sich im Wesentlichen auf die Inhalte der Stellungnahme und die Qualifikationen der Bewerber:innen bezieht. Dass die Vorschläge der Antragsteller zu diesen Themen von der Mehrheit der DA-Mitglieder nicht aufgegriffen wurden, blieb im Rahmen des weiten Entscheidungsspielraums nach PVG und vermag auch insoweit keine Gesetzwidrigkeit der Geschäftsführung des DA zu bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A7.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
25.11.2022