Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Minderheit; Akzeptanz von gesetzmäßigen Mehrheitsbeschlüssen; Grundsätze der Interessenvertretung; weiter Entscheidungsspielraum; WillkürRechtssatz
Da bei dieser Vorgangsweise des DA von willkürlichem Vorgehen keine Rede sein kann und damit auch den Grundsätzen der Interessenvertretung nach PVG nicht zuwidergehandelt wurde, hat der DA bei seiner Entscheidungsfindung den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten weiten Entscheidungsspielraum nicht überschritten, sondern in gesetzmäßiger Geschäftsführung gehandelt. Die Mehrheitsentscheidung des DA über die Inhalte und die Abgabe der Stellungnahme im Besetzungsverfahren erfolgte somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung des DA, weshalb die entsprechenden Beschlüsse von den in der Minderheit gebliebenen Antragstellern nach der Rechtslage nicht nur akzeptiert, sondern auch nach außen mitgetragen werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A7.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
25.11.2022