Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlussfassung; Debatte; Prüfung des SachverhaltsRechtssatz
Da – wie bereits ausgeführt – die Prüfung des Vorschlags der Dienstbehörde, die Mitbewerberin des Antragstellers mit der ausgeschriebenen Funktion zu betrauen, nach der vom ZA nach PVG vorzunehmenden Bewertung der Bewerbung des Antragstellers um diese Funktion und entsprechender Auseinandersetzung mit beiden Bewerbungen iSd § 2 PVG im ZA unterblieb, belastete der ZA seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit (PVAB 4. November 2019, A 29-PVAB/19; PVAB 18. Oktober 2021, A 31-PVAB/21). Der Beschluss des ZA zu TOP 14 der Tagesordnung seiner Sitzung vom 13./14. Juli 2022 kam somit in gesetzwidriger Geschäftsführung zustande und war daher als rechtswidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A17.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
25.11.2022