Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlussfassung; Debatte; Prüfung des SachverhaltsRechtssatz
Im vorliegenden Fall fand im ZA vor der Beschlussfassung keinerlei Debatte statt. Zum ausführlich begründeten Antrag des ZA-Mitglieds C, sich entgegen dem Dienstgebervorschlag für die Besetzung der Funktion mit dem Antragsteller auszusprechen, fanden weder weitere Wortmeldungen statt, noch wurde die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Debatte zum Gegenstand geführt. Bei diesem Beschluss handelte es sich daher um keine objektiv vertretbare – nachvollziehbare – Entscheidung des ZA, weil die Gründe, die den ZA als Kollegialorgan zu dieser Entscheidung bewogen haben mögen, dem Protokoll der ZA-Sitzung vom 13./14. Juli 2022 nicht entnommen werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A17.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
25.11.2022