Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlussfassung; DebatteRechtssatz
§ 22 Abs. 4 PVG und die §§ 11 bis 13 PVGO lassen keinen Zweifel darüber, dass Beschlüsse von PVO in einer PVO-Sitzung nur über formelle Abstimmung nach ordnungsgemäß durchgeführter Debatte gesetzmäßig zustande kommen können (Schragel, PVG, § 22, Rz 42). §§ 7 bis 9 PVGO enthalten die näheren Bestimmungen über die Durchführung dieser Debatten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A17.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
25.11.2022