Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.09.2022Norm
AuslBG §26 Abs6Rechtssatz
Die Strafbarkeit des Auftraggebers nach § 28 Abs 6 Z 2 AuslBG hat zur Voraussetzung, dass eine unrechtmäßige Beschäftigung eines Ausländers durch das beauftragte Unternehmen vorliegt.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Arbeitgeber; Ausländer; Generalunternehmer; Tatbild; Tatumschreibung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.180.001.2022Zuletzt aktualisiert am
25.11.2022