RS Lvwg 2022/10/16 LVwG-AV-1606/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.10.2022

Rechtssatz

Die Eigentümergemeinschaft im Falle von Wohnungseigentum ist juristische Person mit Teilrechtsfähigkeit, nämlich mit Rechtsfähigkeit nur auf dem Gebiet der Verwaltung der Liegenschaft, aber nicht Eigentümerin der Liegenschaft.

Schlagworte

Finanzrecht; Grundsteuer; Abgabenbescheid; Bescheidqualität; Miteigentümer; Zivilrechtsweg;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1606.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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