Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.10.2022Norm
GrStG §9Rechtssatz
Die Eigentümergemeinschaft im Falle von Wohnungseigentum ist juristische Person mit Teilrechtsfähigkeit, nämlich mit Rechtsfähigkeit nur auf dem Gebiet der Verwaltung der Liegenschaft, aber nicht Eigentümerin der Liegenschaft.
Schlagworte
Finanzrecht; Grundsteuer; Abgabenbescheid; Bescheidqualität; Miteigentümer; Zivilrechtsweg;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1606.001.2021Zuletzt aktualisiert am
24.11.2022