TE Lvwg Erkenntnis 2020/9/21 KLVwG-1149/6/2020

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.09.2020
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten