TE Bvwg Beschluss 2022/9/15 I421 2259190-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.09.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten