Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.07.2022Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §28 Abs6Rechtssatz
Dass das AMS der belangten Behörde mitgeteilt hat, dass keine Lohnprüfung vorgenommen werden konnte, führt – für sich genommen – nicht zum Vorliegen der Voraussetzungen für eine Entziehung gemäß § 28 Abs. 6 NAG.
Schlagworte
Entziehung eines Aufenthaltstitels; Mitteilung des AMS; BeweismittelwürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.151.044.5415.2022Zuletzt aktualisiert am
22.11.2022