RS Vwgh 2022/9/29 Ra 2021/15/0095

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Veröffentlicht am 29.09.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FinStrG §254
VStG §27

Rechtssatz

Aus § 254 FinStrG ergibt sich für den Bereich des landesgesetzlichen und kommunalsteuerlichen Abgabenstrafrechts die Anwendbarkeit des VStG. Die örtliche Zuständigkeit in diesen Strafsachen richtet sich somit nach § 27 VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150095.L07

Im RIS seit

22.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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