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10/10 DatenschutzNorm
BAO §93Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/14/0104 E 10. Mai 1994 RS 1Stammrechtssatz
Weist ein Bescheid eine Registernummer des
Datenverarbeitungsregisters mit der näheren Kennzeichnung "DVR"
auf, so ist daraus erkennbar, daß die gegenständliche
Ausfertigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung
erstellt wurde und ihr daher auch ohne Unterschrift oder
Beglaubigung Bescheidcharakter zukommt (Hinweis E 9.12.1992,
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150016.J02Im RIS seit
22.11.2022Zuletzt aktualisiert am
22.11.2022