Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1Rechtssatz
Im Zusammenhang mit Wiederaufnahmenverfahren betreffend die Erteilung von Aufenthaltstiteln geht es nicht darum, den Kindern das Eingehen einer Aufenthaltsehe durch einen Elternteil anzulasten, sondern darum, ob ihnen ein Erschleichen des Bescheids durch den Elternteil (im Wege des Berufens auf eine Aufenthaltsehe) zugerechnet werden kann. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die erteilten Aufenthaltstitel vom gesetzlichen Vertreter erwirkt wurden, sodass sein Verschweigen der Aufenthaltsehe als "Erschleichen" iSd. § 69 Abs. 1 Z 1 AVG in den Verfahren der Kinder gewertet und diesen zugerechnet werden kann (vgl. VwGH 18.1.2022, Ra 2019/22/0051).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete gesetzlicher VertreterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2018220227.L03Im RIS seit
22.11.2022Zuletzt aktualisiert am
22.11.2022