RS Vwgh 2022/10/20 Ra 2021/05/0041

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Veröffentlicht am 20.10.2022
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/06/0009 E 24. April 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Revisionswerber ist nach der mündlichen Verhandlung vor dem VwG eine Frist einzuräumen, um den in der Verhandlung mündlich ausgeführten Gutachten, das ihm vor der mündlichen Verhandlung nicht übermittelt wurde, auf gleicher fachlicher Ebene entgegentreten zu können (Hinweis E vom 24. November 2014, 2013/04/0153, mwN).

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050041.L02

Im RIS seit

22.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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