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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §52 lita Z10aRechtssatz
Dass die Übertretung auf einer kurvenreichen und unfallgeneigten Strecke gesetzt wurde, ist nicht Tatbestandselement des § 99 Abs. 2e StVO 1960, sodass das Abstellen auf diesen Umstand im Rahmen der Strafbemessung keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot zu begründen vermag.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020194.L01Im RIS seit
22.11.2022Zuletzt aktualisiert am
22.11.2022