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23/04 ExekutionsordnungNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung des §35 EO betreffend den Rechtsschutz durch eine Oppositionsklage bei Einleitung eines ExekutionsverfahrensRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behauptete Verfassungswidrigkeit des §35 EO als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, ob und unter welchen Voraussetzungen er einen zusätzlichen Rechtsschutz bereits bei Einleitung des Exekutionsverfahrens einrichtet oder ob er es bei der Oppositionsklage bewenden lässt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Exekutionsrecht, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Ablehnung, Rechtspolitik, RechtsschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G234.2022Zuletzt aktualisiert am
21.11.2022