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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des KinderbetreuungsgeldG; Höhe und Voraussetzung (Vorlage eines bestimmten Einkommensteuerbescheides) für die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes im Gestaltungsspielraum des GesetzgebersRechtssatz
Der VfGH hat wiederholt darauf hingewiesen, dass dem Gesetzgeber im Beihilfenrecht ein weiter, durch das Sachlichkeitsgebot begrenzter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zukommt. Dem Gesetzgeber steht es frei, ein Kinderbetreuungsgeld zu gewähren oder nicht. Bei der Ausgestaltung ist es ihm gestattet, einfache und leicht handhabbare Regelungen zu treffen und von einer Durchschnittsbetrachtung auszugehen. Insofern ist dem Gesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er bei Personen, die nicht Bezieher von Wochengeld sind, auf die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides eines bestimmten Kalenderjahres abstellt. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber bei der Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes den Rückgriff auf die frühere Einkommenssituation bei Eltern, die mehrere Kinder bekommen haben, in zeitlicher Hinsicht begrenzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kinderbetreuungsgeld, Rechtspolitik, VfGH / Parteiantrag, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G230.2022Zuletzt aktualisiert am
21.11.2022