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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 AWG 2002 knüpft das Ende der Abfalleigenschaft allein an die Erfüllung generell umschriebener - allenfalls in einer Verordnung nach Art. 6 Abs. 2 Abfallrahmenrichtlinie oder § 5 Abs. 2 AWG 2002 aufgestellter - Voraussetzungen ohne Hinzutreten einer (oder alternativ zu einer) Entscheidung im Einzelfall. Weiters enthält § 5 Abs. 2 AWG 2002 nach seinem eindeutigen Wortlaut die "allgemeinen Bedingungen" des Art. 6 Abs. 1 Abfallrahmenrichtlinie ausschließlich als Determinanten für allfällige Verordnungen und ermöglicht daher (unabhängig von der Frage, ob sie sich dafür unmittelbar eignen) nicht, diese als Maßstab für eine individuelle Entscheidung heranzuziehen. Dementsprechend sieht auch der (hier allein in Betracht kommende) § 6 Abs. 1 Z 1 AWG 2002 nur die Möglichkeit vor, bei bestehenden Zweifeln an der Abfalleigenschaft einen (schon in der Überschrift zu § 6 so bezeichneten) "Feststellungsbescheid" zu erwirken (und zwar nur hinsichtlich der Abfalleigenschaft insgesamt, nicht allein über das Abfallende, vgl. VwGH 24.4.2018, Ra 2017/05/0215). Auf dieser Grundlage kann also keinesfalls eine rechtsgestaltende Entscheidung erlassen werden, mit der das Ende der Abfalleigenschaft erst konstitutiv herbeigeführt wird (zur fehlenden rechtsgestaltenden Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 6 Abs. 7 AWG 2002 - insofern auf § 6 Abs. 1 Z 1 AWG 2002 übertragbar - vgl. VwGH 23.5.2018, Ra 2018/05/0055).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070068.L03Im RIS seit
21.11.2022Zuletzt aktualisiert am
21.11.2022