Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.10.2022Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Annullierung eines Visums stellt einen Bescheid dar (vgl VwGH Ra 2020/17/0099, mwN). […] Im Hinblick auf die durch Art I Abs 2 Z 1 EGVG normierte Geltung des AVG hat ein solcher Bescheid grundsätzlich dessen Bestimmungen über die Erlassung von Bescheiden zu entsprechen. Er muss also insbesondere gemäß den §§ 58 f AVG einen Spruch aufweisen und die in § 18 Abs 3 und 4 AVG normierten Anforderungen an Bescheide erfüllen.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Einreiseverweigerung; Zurückweisung; Visum; Annullierung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.M.45.001.2022Zuletzt aktualisiert am
18.11.2022