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Baurecht - TirolNorm
AVG §42 Abs1Beachte
Rechtssatz
Hat sich ein Beteiligte gem § 42 Abs 1 AVG verschwiegen, so ist eine von ihm eingebrachte Berufung als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960000033.X02Im RIS seit
18.11.2022Zuletzt aktualisiert am
18.11.2022